Einweghandschuhe müssen bestimmte Eigenschaften besitzen, um in kontrollierten Bereichen bedenkenlos eingesetzt werden zu können. Wichtige Voraussetzungen für Einwegreinraumhandschuhe sind eine geringe Partikelabgabe, eine Mindestlänge von 30 cm, eine reinraumtaugliche Verpackung, Puderfreiheit sowie – falls erforderlich – ESD-Kompatibilität.